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Aktuelles

Forst Thal

Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot

Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.

 

 pdfMedienmitteilung vom 03. Juli 2026136.19 kB

 

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