Forst Thal
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Medienmitteilung vom 03. Juli 2026136.19 kB
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