Waldgesetz
Das Bundesgesetz über den Wald (vom 4. Oktober 1991 ist ein Rahmengesetz / Stand 2013)
Ziele:
- den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten
- den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen
- dafür sorgen, dass der Wald seine Funktionen erfüllen kann
- die Waldwirtschaft fördern und erhalten
- dazu beitragen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen geschützt werden.
- Bundesgesetz über den Wald
- Eidgenössische Waldverordnung
Das kantonale Waldgesetz (ergänzt und vollzieht die Waldgesetzgebung des Bundes / Stand 2014)
- Solothurner Kant. Waldgesetz
- Solothurner Kant. Waldverordnung